Zimmerer-Innung Coburg

Aktuelles aus der Innung



| Beruf & Bildung

Vorarbeiterkurs: Holzbau und Bauen im Bestand

Mitarbeiter finden und binden ist eine wichtige Aufgabe in Holzbauunternehmen. Eine Möglichkeit dafür bieten Fortbildungen. Wir freuen uns daher, Ihnen den Kurs „Vorarbeiter Holzbau und Bauen im Bestand – anerkannt von Holzbau Deutschland“ in Augsburg und Rosenheim anbieten zu können.

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| Verband & Innungen

Bezirksversammlung Oberfranken: Nachhaltigkeit und Innovationen im Zimmererhandwerk 2025

Am 22. Januar 2025 kamen in Neudrossenfeld zahlreiche Vertreter des Bayerischen Zimmererhandwerks zur Bezirksversammlung zusammen. Peter Aicher, Präsident des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Zimmererhandwerks (LIV), sowie Bezirksvorsitzender Zimmermeister Matthias Amon begrüßten neben 55 Teilnehmenden aus der Branche auch zahlreiche Vertreter aus der Politik.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Volles Haus im Haus des Handwerks

Bereits zum zweiten Mal luden die Zimmerer-Innung Kronach/Lichtenfels und die Zimmerer-Innung Coburg zu ihrer gemeinsamen Mitarbeiterschulung der BG Bau ein. Erneut nutzten ca. 60 Zimmerer, vom Auszubildenden bis zur Führungskraft, die Gelegenheit, um sich über die neuesten Standards zum Thema „Regelwerk PSA (Persönliche Schutzausrüstung) – Sicherung gegen Absturz“ zu informieren.

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Aktuelles aus dem Verband



| Beruf & Bildung

Jugendlichen helfen, ihren eigenen Weg im Leben zu finden

Richard Betz führt seit 2016 gemeinsam mit unserem Landesinnungsverband Theatertouren an Schulen in ganz Bayern durch. Im Interview berichtet er von seiner Motivation und wie man junge Menschen erreicht.

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Sonderbeitrag

Bürozeiten zum Jahreswechsel 2025/2026

Bis einschließlich Freitag, den 19. Dezember 2025 sind wir für Sie in diesem Jahr noch erreichbar. Danach hat die Geschäftsstelle über den Jahreswechsel geschlossen.

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| Recht & Wirtschaft

Verjährung von Vergütungsansprüchen zum Jahreswechsel

Unternehmen des Baugewerbes sollten rechtzeitig vor dem Jahresende 2025 überprüfen, ob offene Vergütungsansprüche zu verjähren drohen. Die Verjährung von Vergütungsansprüchen aus Bauleistungen beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die geltend gemachten Ansprüche entstanden sind.

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